Vertrauensschaden- und Computer-Missbrauch-Versicherung
Die aktuelle Kriminalstatistik zeigt steigende Straftaten in den letzten Jahren vor allem in der Wirtschafts- und Internetkriminalität. Die Fälle von Wirtschaftskriminalität nahmen gegenüber dem Vorjahr um 10 % auf 89.224 Delikte zu.
Ebenso dramatisch ist die Situation bei Internet- und Computerkriminalität. Eine Zunahme um 11,9 % auf 15.875 Fälle gab es beim Computerbetrug nach § 263 a StBG. Die Straftaten durch Datenveränderung, Computersabotage und Ausspähen von Daten haben sich in den letzten fünf Jahren nahezu verdoppelt.
Die Vertrauensschadenversicherung gewährleistet eine umfassende Absicherung des Firmenvermögens gegen kriminelle Handlungen
- Dritter durch Betrug, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung mit Bereicherungsabsicht
- im Internet (Hacker) durch z. B. Datenmanipulation, Datenverlust, Sabotage, Phishing oder Spionage (Spyware) mit Bereicherungsabsicht. Darüberhinaus sind unter anderem Wiederherstellungskosten versichert, ohne dass es auf eine Bereicherung ankommt.
- von Mitarbeitern im Unternehmen durch z. B. Diebstahl, Betrug, Computermissbrauch, Unterschlagung und Veruntreuung.
- Daneben sind Folgekosten für Schadenermittlung, Rechtsverfolgung und
- Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellung der Daten eingeschlossen.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir individuelle Konzepte zur Versicherung von Vertrauensschäden und bieten eine sinnvolle Ergänzung zu bereits vorhandenen betrieblichen Sicherungs- und Kontrolleinrichtungen.
- Umfassender Versicherungsschutz unter weltweitem Einschluß aller Mitarbeiter eines Unternehmens ohne Namensnennung.
- Mitversicherung von Tochter- und Schwestergesellschaften auch im Ausland.
- 100%iger Schadenersatz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
- Mitversicherung der externen Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten.
- Diskrete Schadenabwicklung unabhängig von Strafverfolgung und Bestrafung.
- Versicherungsschutz ohne Vorhaftung anderer Werte, d. h. der Unternehmer braucht nicht erst gegen den Täter vorgehen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen.
- Bis zu drei Jahren Aushaftung nach Verursachung des Schadens, auch nach Ausscheiden des Mitarbeiters.
- Versicherungssummen ab Euro 100.000 bis zu mehreren Mio. Euro
- Durch Vereinbarung von Schaden-Selbstbehalten läßt sich die Versicherungsprämie reduzieren.
- Angestellte Geschäftsführer schützen sich vor etwaigen Regressansprüchen der Gesellschafter